Im Zuge der B 27, zweibahniger Ausbau zwischen Tübingen (Bläsibad) und Nehren (L 394), Bauabschnitt III: Dußlingen Nord (K6901) bis Knoten Nehren (L 384), Lärmschutztunnel mit Straßenbau Dußlingen Mitte bietet die Ingenieurgemeinschaft Setzpfandt im Auftrag des Regierungspräsidiums Tübingen Führungen auf der Baustelle B 27 in der Ortslage Dußlingen an.
Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf details.
Interessenten können sich direkt bei Henrike Nierlich unter 07072 / 2080730 anmelden.
Informationen zur Durchführung der Führungen auf der Baustelle B 27 Ortslage Dußlingen
Zeitliche Einordnung:
Begonnen wurde mit den Führungen Mitte April 2011, die letzten Führungen in diesem Jahr finden voraussichtlich Mitte November statt. Geplant ist, in den Folgejahren 2012 und 2013 ebenfalls in diesem Zeitraum Führungen anzubieten.
Seit Beginn im April bis einschließlich letzter Woche fanden 14 Führungen mit insgesamt rund 250 Gästen statt.
Mögliche Interessengruppen:
Kindergärten, Schulen, Eltern mit Kindern privat, Privatpersonen, VSVI, Straßenmeisterei, Straßenbauamt Reutlingen, Gemeinderat Lichtenstein, Polizei, Feuerwehr, Vereine, Interessengemeinschaft der Einzelhändler Dußlingen
Ablauf der Führung:
- Beginn der Führung mit einem Vortrag durch der
verantwortlichen Bauoberleiter Herr Reimer anhand einer
PowerPoint-Präsentation
- Belehrung zum Verhalten auf der Baustelle
- Austeilen der persönlichen Schutzausrüstung (Helme und
Westen), Führungfunkgeräte bei Erwachsenen
- Baustellenrundgang
- Gestaltung der Führungen für Kinder in entsprechend
altersgerechter Art und Weise (hier auch kein Vortrag im
Vorfeld, nur ganz kurze Einführung und Belehrung)
Sicherheit der Gäste:
- erforderlich sind geeignetes Schuhwerk und Kleidung
(bereits bei Terminvereinbarung erfolgt der entsprechende
Hinweis, da ansonsten keine Zulassung zum
Baustellenrundgang erfolgen kann)
- umfassende Belehrung zum Verhalten auf der Baustelle beim
Rundgang
- Ausrüstung der Gäste mit persönlicher Schutzausrüstung
(Helme – für Kinder extra Kleine, Westen)
- Durchführung des Rundgangs nur auf sicheren Wegen innerhalb
der Baustelle, keine Begehung direkter Arbeitsbereiche
(z. B. Betonagen o. ä.)
- bei Kindergruppen ist ausreichend Begleitpersonal erforderlich